Inkrafttreten: 29.10.2020, Wortlaut der Verordnung (PDF, 86KB)
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz IPREG Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz
Zu Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz sind aktuell 42 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Inkrafttreten: 29.10.2020, Wortlaut der Verordnung (PDF, 86KB)
FDP, Grüne und Linke fordern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, den Gesetzentwurf erneut zu ändern.
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet heute eine Anhörung zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) statt.
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 11.06.2020
Erste Beratung – Drucksache 19/19368
Der Bundesrat sieht noch einigen Korrekturbedarf an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, mit dem die Intensivpflege reformiert werden soll.
Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (IPReG) bietet gute Ansätze für Versicherte mit besonders hohem Bedarf an...
Download: Bundesrat Drucksache 86/20 (PDF, 1.43MB)
Zukünftig soll die medizinische Erforderlichkeit einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitation nicht mehr durch die Krankenkasse überprüft werden…
BDPK begrüßt Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rehabilitation.
Gleich mehrere wichtige Gesetzentwürfe stehen in den ersten Monaten 2020 zur parlamentarischen Entscheidung an…
Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Angesichts breiter Proteste gegen Reformpläne für die Pflege schwerkranker Menschen mit künstlicher Beatmung stellt das Bundesgesundheitsministerium Änderungen in Aussicht.
Mit dem sogenannten „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ (RISG) will das Bundesgesundheitsministerium den Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege neu fassen.