Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung

Erste – Drucksache 19/19368

[…] können im Rahmen des Entlassmanagements eine besondere ärzt-liche Anschlussbehandlung im Wege der ären Weiterbehandlung durch ein anderes veranlassen. Für die längerfristige stationäre Beatmungs- wird die Finanzierungsgrundlage dafür durch Ermöglichung eines krankenhausindividuellen Zusatzentgelts verbessert. Es wird klargestellt, dass zur Krankenhausbehandlung auch eine qualifizierte fachärztliche Feststellung des Beatmungsstatus vor der oder Entlas-sung von Beatmungspatienten gehört, damit Patienten mit Entwöhnungspotenzial identifiziert werden können. Krankenhäuser, die keine Feststellung des Beatmungsstatus vornehmen oder die trotz bestehendem Entwöhnungspotenzial von der maschinellen Beatmung keine Anschlussbehandlung veranlassen, müssen künftig Abschläge hinnehmen.  […]

: Bundestag (PDF, 1.23MB)

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