Bundesverband Geriatrie begrüßt Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 12. Februar den Gesetzentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, ) beschlossen. Die geriatriespezifische Rehabilitation wird vor dem Hintergrund der demografischen angemessen gestärkt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Der Bundesverband Geriatrie (BV Geriatrie) begrüßt, dass unter anderem der Zugang zur geriatriespezifischen Rehabilitation erleichtert werden soll.

Zukünftig soll die medizinische Erforderlichkeit einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitation nicht mehr durch die Krankenkasse überprüft werden. Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des BV Geriatrie, sieht in dem Gesetzentwurf insbesondere eine Stärkung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“: „Betagte und hochbetagte Patienten werden davon maßgeblich profitieren.“

Des Weiteren soll die Dauer einer geriatriespezifischen Rehabilitation auf 20 Behandlungstage bei ambulanter Rehabilitation beziehungsweise drei Wochen bei ärer Rehabilitation festgelegt werden. Hierdurch wird einer Verkürzung der Rehabilitationsdauer durch einzelne Krankenkassen ein Riegel vorgeschoben.

Damit Rehabilitationseinrichtungen zukünftig sachgerecht finanziert werden können, soll die Grundlohnsummenbindung für Vergütungsverhandlungen aufgehoben werden.

Der Gesetzgeber kommt damit langjährigen Forderungen des BV Geriatrie nach. […]

Pressemitteilung: Bundesverband Geriatrie e.V.

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