FDP, Linke und Grüne fordern wesentliche Änderungen an der geplanten Reform der Intensivpflege bei Patientinnen und Patienten, die dauerhaft beatmet werden müssen. Das berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen gemeinsamen Antrag der drei Oppositionsparteien im Gesundheitsausschuss. Darin kritisierten die Parteien, dass die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowohl das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht als auch die UN-Behindertenrechtskonvention verletzten.

Die Betroffenen könnten nicht frei darüber entscheiden, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden, heißt es. "Ein Gesetzestext, der der Krankenkasse ein Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort des Versicherten einräumt, wird diesen Normen nicht gerecht", zitieren die Zeitungen aus dem Änderungsantrag.

Der Gesundheitsminister hatte seinen Gesetzentwurf nach der Kritik von Sozialverbänden bereits überarbeitet. Nach seinen aktuellen Plänen haben zwar die Krankenkassen nicht selbst das Recht, den Wohnort der Beatmungspatienten und -patientinnen zu bestimmen. Nach Ansicht von Kritikern und Kritikerinnen besteht die Möglichkeit der Einflussnahme aber weiterhin über den Medizinischen Dienst der Kassen (MdK), der die Begutachtung übernimmt. Die Sorge, dass die Kassen Einfluss nähmen, bestehe auch deshalb, weil die Versorgung in einer stationären Einrichtung weniger koste als eine Pflege zu Hause, hieß es weiter. 

Änderungsantrag sieht mehr Selbstbestimmung vor

In dem Änderungsantrag heißt es dagegen: "Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung (...) richten, ist zu entsprechen." Damit werde sichergestellt, dass die Betroffenen selbst entscheiden könnten, wo sie leben wollten, wird in der Begründung argumentiert.

Mit der Reform will Spahn Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen. Er will erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause einführen und die Intensivpflege in stationären Einrichtungen bezahlbar machen. Krankenhäuser und Heime sollen verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten so bald wie möglich von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen.

Die Intensivpflege von Beatmungspatienten und Beatmungspatientinnen erfordert meist eine 24-Stunden-Betreuung. Monatlich kostet das die Krankenkassen etwa 20.000 Euro pro Versicherten. Bundesweit bedeutet das hochgerechnet etwa zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr.