Bestimmte Corona-Sonderregeln gelten nach Bundestagsbeschluss zur epidemischen Lage bis November 2021

Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 26. August 2021

  • Disease-Management-Programme (DMP)
  • Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.
  • Krankentransport

Pressemitteilung: G-BA

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