Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Thema: 1001u 8-980 8-98f Beatmung Beatmungsstunden Blutgasanalyse InEK Intensivkomplexbehandlung Kodierung Schlichtungsausschuss
Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Der Antrag wird nach § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG wegen Unzulässigkeit abgelehnt.
Antrag zum anhängigen Verfahren (S20220007) des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Zwischen Krankenhausträger und Krankenkassen bzw. MD besteht Streit über die Kodierung von (sekundären) Infektionen bzw. Keimbesiedelung offener Wunden, insbesondere von Dekubitalulzera.
In Kodier- und Abrechnungsfragen wurde hierzu der Schlichtungsausschuss angerufen
OPS 2022: Sofern ein Stentretriever, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86 und zusätzlich ein Thrombektomie-Aspirationskatheter, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.87 bis .89...
Eine Adhäsiolyse, die durch einfaches Lösen mittels Schere (wenige Scherenschläge) erfolgt, stellt keinen relevanten Aufwand dar.
Das Schlichtungsverfahren wurde mit Feststellung der Unzulässigkeit durch den Schlichtungsausschuss für beendet erklärt.
Die Antragstellerin bittet in ihrem Antrag um Priorisierung der Sepsiskodierung in Bezug auf die Hauptdiagnose unabhängig vom Ressourcenverbrauch.
Mit dem Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist auch ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren.
Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren 200001 „Fallzusammenführung“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter Liste der Schlichtungsverfahren verfügbar.
Die Beatmung eines von Anbeginn an diskontinuierlich nichtinvasiv über Maske beatmeten, intensivmedizinisch versorgten Patienten richtet sich nach den Regelungen der jeweils gültigen DKR1001 Maschinelle Beatmung
U55.- Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation sagt aus, dass bei dem Patienten eine Registrierung zur Organtransplantation erfolgt ist.
Die Berücksichtigung des Weanings bei der Ermittlung der Gesamtbeatmungsdauer richtet sich nach den Regeln der jeweils gültigen DKR 1001 Maschinelle Beatmung
Zur Anrechnung von Therapiezeiten der genannten Therapiebereiche im Rahmen des OPS-Kodes 8-983 Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung