Kodierung Hauptdiagnose bei Wiederaufnahme zur Cholezystektomie nach ERCP bei Cholangitis oder Cholezystitis mit Gallenwegsobstruktion
Entscheidung S20220015 des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Im vorangegangenen Aufenthalt erfolgte bei Gallengangsstein und Gallenwegsobstruktion mit konsekutiver Cholangitis eine ercp mit Papillotomie und Steinentfernung. Die wiederaufnahme erfolgt, wie im Rahmen des Behandlungsplanes vorgesehen, zur (laparoskopischen) cholezystektomie. Ist als hauptdiagnose weiterhin der Gallengangsstein mit Cholangitis MIT Gallenwegsobstruktion zu kodieren ist, obwohl die Obstruktion mittels ERCP bereits im Voraufenthalt behoben wurde? Ist die dkr D005d anzuwenden? […]
Wenn bei einem patienten in einem vorangegangenen Aufenthalt bei Gallengangstein mit Obstruktion eine ERCP zur Steinentfernung durchgeführt wurde und in einem zweiten Aufenthalt die stationäre Aufnahme zur Cholezystektomie erfolgt, ist für die Festlegung der Hauptdiagnose für diesen zweiten Aufenthalt der für den aktuell vorliegenden Befund (z.B. Gallenblasenstein ohne Gallenwegsobstruktion) zutreffende Kode aus K80.- Cholelithiasis zu verwenden.
Entsprechend ist bei diesen Fällen beim Aufenthalt zur Gallenblasenentfernung nicht mehr eine Obstruktion und/oder Entzündung zu kodieren, wenn diese nicht mehr vorliegen. Die Regelungen zur fallzusammenführung bleiben hiervon unberührt.