Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur „Klärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP“ veröffentlicht

Mit dem vorliegenden Antrag soll die Frage geklärt werden, inwieweit Therapeutengespräche bei Aufnahme als Aufnahmeuntersuchung gemäß PP014 zu werten sind, oder ob es sich hierbei um eine anrechenbare und damit kodierbare Therapieeinheit handelt.

Bei der Ermittlung der Therapieeinheiten gemäß 9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen und 9-696 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen sind die Therapeutengespräche von den dort genannten Berufsgruppen ab Aufnahme, pauschal einmalig für den (teil)ären Aufenthalt (in chronologischer Reihenfolge) in Höhe von 90 Minuten als Aufnahme- und Kontrolluntersuchung gemäß DKR PP014 , die normalerweise nicht verschlüsselt werden (Gespräche) nicht zu berücksichtigen.

Für alle im weiteren Behandlungsverlauf über die 90 Minuten hinausgehenden, durch die genannten Berufsgruppen erbrachten Leistungen, sind Therapieeinheiten entsprechend den Regelungen des OPS-Kodes 9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen und 9-696 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen i.V.m. den entsprechenden Primärkodes anzurechnen. Die somatischen Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen sind gemäß DKR PP014 unabhängig davon nicht zu verschlüsseln. […]

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