Antrag zum anhängigen Verfahren S20210008 „Berechnung der Dauer einer kontinuierlichen Dialyse“

Es bedarf der Klärung, ob bei Durchführung eines kontinuierlichen Dialyseverfahrens Pausenzeiten unter 24 Stunden bei der Berechnung der Gesamtdauer der berücksichtigt werden dürfen.

Kontinuierliche Dialyseverfahren werden mit einem aus 8-853.* 8-857.* abgebildet. Es herrscht Uneinigkeit bei der Berechnung der Dauer eines kontinuierlichen Dialyseverfahrens zwischen Medizinischem Dienst und Klinik. Laut 1401 wird die Dauer ermittelt vom Beginn einer Behandlung bis zu deren Ende. Kurzfristige Unterbrechungen unter 24 Stunden führen dabei nicht zu einer neuen . Unklar ist dabei, inwiefern die Pausenzeiten/Unterbrechungen bei der Berechnung der Gesamtdauer Berücksichtigung finden. […]

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