Krankenkassen dürfen Krankenhaus-Abrechnungsprüfungen nicht einseitig abschließen

S 55 KR 113/23 KH | Sozialgericht Bremen, Entscheidung vom 16.09.2025 – Kommentar Solidaris

Mit Urteil vom 16. September 2025 (Az. S 55 KR 113/23) hat das Sozialgericht Bremen die formalen Rechte von Krankenhäusern im einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren (EV) deutlich gestärkt. Die Klage einer Krankenkasse auf Rückforderung angeblich zu Unrecht gezahlter Vergütung wurde als unzulässig abgewiesen, da das gesetzlich vorgeschriebene Erörterungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden war.

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