Durch die Prüfverfahrensvereinbarung ist es zu keinerlei Effizienz im MD-Verfahren gekommen.
DGfM (PDF, 147 kB)
Durch die Prüfverfahrensvereinbarung ist es zu keinerlei Effizienz im MD-Verfahren gekommen.
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Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gilt in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2022, sodass auf die Erfahrungen der letzten zwölf Monate zurückgeblickt werden kann.
In einem 7-Stündigen (entgeltpflichtigem) Video präsentiert Ihnen die Kaysers Consilium GmbH unter der Moderation von Herrn Dr. med. H.-G. Kaysers interessante und wichtige Themen zur...
S 5 KR 1859/20 | Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2020
Seit der Neuregelung sei die Bereitschaft der Kliniken, bei strittigen Rechnungen einen „Falldialog“ zu führen (bevor der MDK eingeschaltet wird), „massiv gestiegen“…
Der BDPK begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform des medizinischen Dienstes. Ein solcher ist dringend notwendig, um den Aufwand der stetig zunehmenden Abrechnungsprüfungen einzudämmen.