Das Gericht sei nicht befugt, Beweismittel zu verwerten, die der MDK nicht mehr anfordern dürfte (hier: Fristversäumnis zur Beauftragung des MDK zur Prüfung primärer Fehlbelegung)

S 5 KR 1859/20 | Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2020