Das Gericht sei nicht befugt, Beweismittel zu verwerten, die der MDK nicht mehr anfordern dürfte (hier: Fristversäumnis zur Beauftragung des MDK zur Prüfung primärer Fehlbelegung)

S 5 KR 1859/20 | Sozialgericht Karlsruhe, vom 12.11. 

Hat die – wie hier – versäumt, den MDK innerhalb der von 12 Wochen mit einer Prüfung zu beauftragen, darf das Krankenhaus keine weiteren Sozialdaten mehr übermitteln; die Prüfung bleibt dann begrenzt auf die nach übermittelten Daten, die Angaben in der Rechnung sowie Informationen aus einem etwaigen (ähnlich bereits zur Rechtslage vor Geltung der PrüfvV: , Urteil vom 16.5.2012, B 3 KR 14/11 R, Rdnr. 22 – nach Juris). Dies gilt auch für ein nachfolgendes . Denn das Gericht ist nicht befugt, Beweismittel zu verwerten, die der MDK nicht mehr anfordern dürfte […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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