Krankenkasse muss Krankenhausrechnung nicht bezahlen, wenn sie ihre Einwände rechtzeitig und ausführlich darlegt

| Bundessozialgericht, vom 12.12.2023 – Terminbericht 50/23

Kasse verstöße nicht gegen höhere . Nach § 112 SGB V können die Vertragspartner kurze Fristen für die Zahlung der Krankenhausrechnung festlegen. Das soll die Krankenhäuser für ihre Vorleistung entschädigen. Die darf aber die Zahlung ablehnen, wenn sie sicher ist, dass kein Anspruch auf besteht. Sie muss kein durchführen oder sich auf einen verlassen. Die Krankenkasse geht dadurch allerdings Risiken ein: Verzichtet sie auf ein Prüfverfahren, können ihr im Prozess Nachteile dadurch entstehen, dass das seine Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung verweigert.

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