Kein Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale bei fehlender Angabe einer ausreichenden medizinischen Begründung
b 1 kr 11/22 r | bundessozialgericht, urteil vom 07.03.2023 – Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte
Das Bundessozialgericht hat kürzlich ein Urteil dazu gefällt, ob ein krankenhaus die Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V von der krankenkasse verlangen kann, wenn die im Wortlaut der Vorschrift formulierten Voraussetzungen zwar erfüllt sind, das krankenhaus vor der Beauftragung des Medizinischen Dienstes aber eine angeforderte medizinische Begründung für die Dauer der Krankenhausbehandlung nicht gegeben hat. […]
Einem Anspruch des Krankenhauses stehe entgegen, dass die Beauftragung des Medizinischen Dienstes aufgrund eines Fehlverhaltens des Krankenhauses erfolgte. Das Krankenhaus habe seine Pflicht verletzt, auf Verlangen der Krankenkasse eine medizinische Begründung für die Dauer der Krankenhausbehandlung zu geben, und habe dadurch das Prüfverfahren veranlasst.