DGfM kritisiert LOPS-Richtlinie: Erheblicher Bürokratieaufwand in Kliniken
Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e. V. (DGfM) hat in einer aktuellen Stellungnahme scharfe Kritik an der neuen LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes (MD) Bund geübt.
Zwar begrüßt der Fachverband das Ziel eines einheitlichen Prüfverfahrens für Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmale, stuft die praktische Umsetzung jedoch als „nicht praxistauglich“ und „bürokratisch überfrachtet“ ein. Nach Analyse der DGfM verfehlt die Richtlinie zentrale Entbürokratisierungsziele des KHAG und gefährdet durch unverhältnismäßige Sanktionen die Versorgungssicherheit.
Wie die DGfM berichtet, bestehen gravierende Fristenkollisionen: Die in der Richtlinie vorgesehenen Sechs-Wochen-Fristen zur Unterlagenvorlage seien mit der gesetzlichen Zehn-Wochen-Frist des SGB V unvereinbar. In der Praxis führe dies dazu, dass Prüfungen „überfallartig“ eröffnet würden, ohne dass Kliniken die komplexen Nachweise für Personalstrukturen und Dienstpläne fristgerecht erbringen könnten. Besonders kritisch sieht der Verband die geforderte Detailtiefe: „Krankenhäuser müssen teilweise über 1.000 Dokumente für 15 Leistungsgruppen einreichen, wobei digitale Formulare oft nicht funktionieren“, so die Rückmeldung zahlreicher Mitglieder.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik liegt auf massiven Redundanzen bei der Notfallversorgung (LG 11 und LG 27). Die DGfM moniert, dass bereits durch den G-BA geprüfte Strukturen vom MD erneut abgefragt werden. Dies widerspreche dem gesetzlichen „Once-Only-Prinzip“. Zudem seien die Sanktionen bei Nichterfüllung – wie die automatische Abrechnungsunfähigkeit nach bereits einem Monat – bei kurzfristigen Personalausfällen völlig unverhältnismäßig. Die DGfM fordert daher eine verbindliche Anerkennung von G-BA-Nachweisen und eine Reduktion der Nachweistiefe auf das medizinisch notwendige Maß.
Abschließend weist der Vorstand der DGfM auf zahlreiche terminologische Inkonsistenzen und Datenschutzrisiken im Richtlinienentwurf hin. So sei unklar, wie sensible Personaldaten in den MD-Datenbanken geschützt werden sollen. Der Verband fordert eine sofortige Nachbesserung der Richtlinie, eine Harmonisierung der Fristen auf acht bis zehn Wochen sowie eine klare Vorrangregelung für bestehende Qualitätsprüfungen, um einen drohenden „Bürokratie-Kollaps“ in den Verwaltungsabteilungen der Kliniken abzuwenden.





