Rechtsupdate zum Krankenhausrecht beleuchtet aktuelle Rechtsprechung zu Honorarärzten und Rufdiensten

Online-Seminar thematisiert neue Urteile des Bundessozialgerichts und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

Die Kanzlei Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte bietet am 23. Juni 2026 ein Rechtsupdate zu aktuellen sozial- und arbeitsrechtlichen Entwicklungen im Krankenhauswesen an. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen jüngere Gerichtsentscheidungen zu Honorarärzten, Rufdiensten sowie weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit unmittelbarer Bedeutung für Krankenhäuser und andere Leistungserbringer.

Die Referenten wollen insbesondere die Auswirkungen neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die Organisation des Krankenhausbetriebs und die Gestaltung von Beschäftigungs- und Vertragsverhältnissen erläutern. Angesichts zunehmender rechtlicher Anforderungen sehen sich Krankenhäuser regelmäßig mit Fragen zur Abgrenzung selbstständiger und abhängiger Beschäftigung, zur Arbeitszeitgestaltung sowie zur Vergütung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten konfrontiert.

Honorarärzte und Scheinselbstständigkeit im Fokus

Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der aktuellen Rechtsprechung zum Einsatz von Honorarärzten. Dabei werden insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Folgen und Haftungsrisiken bei einer möglichen Einstufung als abhängige Beschäftigung behandelt.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. November 2025 (Az. B 12 BA 4/23 R). Die Entscheidung hat für Krankenhäuser erhebliche Relevanz, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz externer ärztlicher Leistungserbringer weiter konkretisiert.

Rufdienste und 30-Minuten-Vorgabe

Ein weiterer Themenblock widmet sich den Anforderungen an Rufdienste im Krankenhaus. Dabei wird die Frage beleuchtet, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn Ärztinnen und Ärzte innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen.

Grundlage der Diskussion ist unter anderem das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Dezember 2025 (Az. 8 SLa 502/25). Die Entscheidung betrifft die Einordnung solcher Rufdienste als Arbeitszeit oder Ruhezeit und kann damit Auswirkungen auf Dienstplanung, Vergütung sowie die Einhaltung von OPS-Strukturmerkmalen haben.

Bedeutung für Krankenhausmanagement und Medizincontrolling

Nach Angaben des Veranstalters richtet sich das Seminar an Führungskräfte und Fachverantwortliche aus Krankenhausmanagement, Medizincontrolling, Patientenmanagement, Finanzen und Recht. Ziel ist es, die praktische Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung zu erläutern und typische rechtliche Risiken im Krankenhausbetrieb aufzuzeigen.

Neben den Themen Honorarärzte und Rufdienste werden weitere aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen mit Bezug zum Gesundheitswesen vorgestellt und hinsichtlich ihrer praktischen Auswirkungen bewertet.


Teilnahmebedingungen:
Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen in Form der vollständigen Vortragsfolien. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

Kontakt:

KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum
Tel.  +49.(0)234 416 061 0
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