12 TaBV 638/22 | Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2023
Thema: 12 TaBV 638/22ArbeitsrechtÄrzteBetriebsratBetriebsvereinbarungDienstanweisungPersonalRufbereitschaft
12 TaBV 638/22 | Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2023
Ein katholisches Krankenhaus kündigte einen Arzt aufgrund seiner zweiten Ehe, was als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot angesehen wurde.
C-427/21 | Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.06.2023
Das kommunale Klinikum Ernst von Bergmann (EvB) hat seine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit zwei im vergangenen September fristlos entlassenen Top-Ärzten erheblich verschärft
Alles Schikane? Eine Herner Krankenschwester wehrt sich gegen Versetzungen.
2 AZR 309/22 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.03.2023
Zur Frage der Schutzwirkung für Patienten und Hinweise für die Praxis aus Sicht der Patientensicherheit, des Zivil-, Arbeits- und Strafrechts.
7 Sa 63/21 | Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2022 – Kommentar Solidaris
Luxemburger Richter prüfen erneut Fall im Kontext des besonderen kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland
Sozialarbeiterinnen haben vom Arbeitsgericht Heidelberg am Donnerstag Recht bekommen: Ihr Arbeitgeber, das Universitätsklinikum Heidelberg, muss sie in eine höhere Entgeltgruppe einstufen.
Der Rechtsstreit zwischen einem gekündigten Chefarzt und dem Paderborner Brüderkrankenhaus ist abgewendet
Quelle: Thüringische Landeszeitung
Ab dem 16. März 2022 müssen Angestellte im Gesundheitswesen geimpft sein.
Thesen und Empfehlungen der Expertenkommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Fortentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes
Für ein sechsmonatiges Praktikum forderte die Studentin von der Klinik den Mindestlohn und Urlaubsgeld in Höhe von gut 10.000 Euro