Chefarzt hat Anspruch auf Tantiemen aus Zielvereinbarung – auch wenn das Krankenhaus es unterlassen hat, eine Vereinbarung mit dem Chefarzt zu treffen
2 Sa 150/22 | Landesarbeitsgericht schleswig-holstein, urteil vom 11.7.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann
Der Chefarzt kann vom Krankenhausträger schadensersatz verlangen, wenn dieser es versäumt hat, eine zielvereinbarung mit ihm abzuschließen, obwohl dies im Chefarztvertrag festgelegt war. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Chefarzt den Krankenhausträger zur Erfüllung seiner Pflicht aufgefordert hat oder nicht. Der Chefarzt muss auch nicht nachweisen, dass er das Ziel erreicht hätte, sondern der Krankenhausträger muss das Gegenteil beweisen..