Ärztliche Behandlung durch Nichtmediziner ist immer grob fehlerhaft

5 U 126/18 | Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.05. – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Wer eine oder eine invasive kosmetische Behandlung durchführt, ohne eine ärztliche zu haben, handelt grob fehlerhaft. Der Patient hat dann einen - und Schmerzensgeldanspruch gegen den Behandler. Der Patient muss dann auch nicht beweisen, dass er falsch behandelt wurde. Ebenso haftet auch ein , der eine solche Behandlung erkennt, aber nicht verhindert […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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