Kündigung eines katholischen Arztes im Krankenhaus wegen Wiederheirat verstoße gegen das Diskriminierungsverbot
Ein katholisches krankenhaus kündigte einen arzt aufgrund seiner zweiten Ehe, was als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot angesehen wurde. Der Fall wurde vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Dieser entschied, dass die kündigung des katholischen Chefarztes nach seiner Wiederheirat unwirksam war.
Das bundesarbeitsgericht (BAG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) beurteilten die Kündigung als unrechtmäßig. Sie stellten fest, dass die Entlassung aufgrund einer erneuten Ehe gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und somit rechtswidrig ist.