Betriebsübergänge im Zusammenhang mit der Krankenhausreform

Individualarbeitsrechtliche Gesichtspunkte i.R eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB

Die wird voraussichtlich zu tiefgreifenden Veränderungen in der führen, die sich für die verschiedenen Träger unterschiedlich auswirken werden. Es ist nicht auszuschließen, dass einige gezwungen sein werden, ihren Betrieb ganz einzustellen. Um dies zu vermeiden, werden viele Betreiber versuchen, durch trägerübergreifende Kooperationen oder Fusionen ihre Einrichtungen zu erhalten. Dabei werden sie prüfen, ob sie bestimmte Abteilungen oder Leistungen an andere Krankenhäuser oder Träger abgeben können.

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