2 AZR 309/22 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.03.2023
Thema: 2 AZR 309/22 Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht Coronavirus Impfpflicht Krankenhauspersonal Kündigung MFA
2 AZR 309/22 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.03.2023
Zur Frage der Schutzwirkung für Patienten und Hinweise für die Praxis aus Sicht der Patientensicherheit, des Zivil-, Arbeits- und Strafrechts.
7 Sa 63/21 | Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2022 – Kommentar Solidaris
Luxemburger Richter prüfen erneut Fall im Kontext des besonderen kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland
Sozialarbeiterinnen haben vom Arbeitsgericht Heidelberg am Donnerstag Recht bekommen: Ihr Arbeitgeber, das Universitätsklinikum Heidelberg, muss sie in eine höhere Entgeltgruppe einstufen.
Der Rechtsstreit zwischen einem gekündigten Chefarzt und dem Paderborner Brüderkrankenhaus ist abgewendet
Quelle: Thüringische Landeszeitung
Ab dem 16. März 2022 müssen Angestellte im Gesundheitswesen geimpft sein.
Thesen und Empfehlungen der Expertenkommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Fortentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes
Für ein sechsmonatiges Praktikum forderte die Studentin von der Klinik den Mindestlohn und Urlaubsgeld in Höhe von gut 10.000 Euro
Noch bis zum 15. März haben Beschäftigte im Gesundheitswesen Zeit, ihre Impfung nachzuweisen. Wer diese Frist verstreichen lässt, dem drohen empfindliche Konsequenzen.
Der Mediziner soll ein gefälschtes Impfzertifikat verwendet haben – jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
4 ABR 1/21 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2021 – Kommentar Rechtslupe.de
Weil ein Oberarzt unter anderem „fick dich selbst“ zu einer Assistenzärztin gesagt haben soll, erhält er von der Klinik die fristlose Kündigung.