Hebamme darf trotz Kirchenaustritt weiterarbeiten

2 AZR 130/21 | , Anerkenntnisurteil vom 14.12.2023

Der lag dem unter dem Az. 2 AZR 130/21 zur Entscheidung vor, weil die klagende Hebamme eine wegen der Religion und damit einen Verstoß gegen §§ 1, 7 AGG behauptete. Das beklagte beschäftigte nämlich gleichwohl Mitarbeitende, die nie einer Kirche angehört haben […]

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