Hebamme darf trotz Kirchenaustritt weiterarbeiten
2 AZR 130/21 | Bundesarbeitsgericht, Anerkenntnisurteil vom 14.12.2023
Der Rechtsstreit lag dem BAG unter dem Az. 2 AZR 130/21 zur Entscheidung vor, weil die klagende Hebamme eine Diskriminierung wegen der Religion und damit einen Verstoß gegen §§ 1, 7 AGG behauptete. Das beklagte Krankenhaus beschäftigte nämlich gleichwohl Mitarbeitende, die nie einer Kirche angehört haben […]






