Abtreibungsverbot in katholischem Klinikum: Bonner Arbeitsrechtler Thüsing verteidigt kirchliches Weisungsrecht

„Legitimes Interesse“ des Arbeitgebers an Durchsetzung katholischer Werte – Chefarzt klagt gegen umfassende Dienstanweisung

Der Bonner Arbeitsrechtler und Ethikrat-Mitglied Prof. Dr. Gregor Thüsing hat die katholische Kirche in einem aktuellen Streit um ein Abtreibungsverbot in einer ihrer Kliniken verteidigt. Im Gespräch mit dem Kölner Stadt-Anzeiger (Ausgabe vom 7. August 2025) betont Thüsing, dass ein konfessioneller Arbeitgeber grundsätzlich das Recht habe, von seinen leitenden Mitarbeitenden Loyalität zur kirchlichen Ethik zu verlangen – auch über die Klinikmauern hinaus.