Arbeitsgericht erklärt Kündigung von Singener Notaufnahme-Chefarzt für unwirksam
Hegau-Bodensee-Klinikum muss Mediziner weiterbeschäftigen
Das Arbeitsgericht Radolfzell hat die Kündigung des Chefarztes der Zentralen Notaufnahme des Hegau-Bodensee-Klinikums (HBK) in Singen für unwirksam erklärt. Nach Medienberichten muss das Krankenhaus den Mediziner weiterbeschäftigen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Fall hatte bereits Ende 2025 für erhebliche Aufmerksamkeit innerhalb des Klinikums gesorgt. Der Chefarzt der Zentralen Notaufnahme war kurz vor Weihnachten während einer Besprechung zur Klinikleitung zitiert, mit sofortiger Wirkung freigestellt und aufgefordert worden, sein Büro unverzüglich zu verlassen. Die Klinikleitung hatte die Trennung seinerzeit mit unterschiedlichen Vorwürfen begründet.
Nach Informationen des Südkurier kam das Arbeitsgericht Radolfzell zu dem Ergebnis, dass die vom Klinikum angeführten Kündigungsgründe rechtlich nicht ausreichen.




