Verpflichtung zur Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung für Strukturmerkmale nach OPS 8-552 (Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation)
S 18 KR 1746/23 ER | Sozialgericht München, Beschluss vom 17.01.2024
Der Medizinische Dienst sei verpflichtet, dem Krankenhaus vorläufig und bis zum rechtskräftigen Abschluss der Strukturprüfung des OPS 8-552 (Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) eine Bescheinigung gemäß § 275d Abs. 2 Satz 2 SGB V auszustellen. Diese Bescheinigung belege die Erfüllung der Strukturmerkmale des OPS 8-552 für das betreffende Krankenhaus.




