Neuropädiatrische Komplexbehandlung: Abrechnung nach Tagessatz auch ohne vollständige OPS-Erfüllung

B 1 KR 11/24 R | Bundessozialgericht, Entscheidungen zum 29.10.2025 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die Vergütung einer neuropädiatrischen Komplexbehandlung durch eine besondere Einrichtung eines Krankenhauses kann nach dem vereinbarten Tagessatz erfolgen, auch wenn nicht sämtliche Voraussetzungen des in der Vereinbarung genannten OPS-Kodes (9-403.5) erfüllt wurden.