Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG

Entwurf: vom 20.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 zur 3. vom 10. Juli mit Wirkung zum 1.1.2021

 

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