Keine Zusatzvergütung für Blutgerinnungsfaktoren im PEPP-System

B 1 KR 37/24 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 28.01.2026 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Blutgerinnungsfaktoren wie das Präparat Kovaltry bei stationär behandelten Patienten in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen nicht gesondert vergütet werden. Nach dem Urteil vom 28. Januar 2026 gehören die Arzneimittelkosten zur allgemeinen Krankenhausleistung im PEPP-System und sind grundsätzlich über die tagesbezogenen Entgelte abgegolten.

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