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Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund für Fallzusammenführungen bei Wiederaufnahme

„In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen
ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des
Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig.“

Fallzusammenführung trotz Ausnahmeregelung nach FPV wegen Wirtschaftlichkeitsgebot geboten (hier: Wiederaufnahme zur Umsetzung der Ergebnisse des poststationären Tumorkonferenz-Ergebnis)

B 1 KR 14/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 26.04.2022 – Terminbericht 16/22

Aus der zur Bildung des Schwellenwerts in Fußnote 8 zu ZE2014-98 gewählten Formulierung “ …Summe der …angefallenen Beträge.“ ergebe sich zwanglos, dass die tatsächlich für die Gabe der Blutgerinnungsfaktoren aufgewendeten Kosten zu addieren sind

L 5 KR 875/18 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.2019 rechtskräftig