Eine Verlegung i.S des § 1 Abs 1 Satz 4 FPV 2010 setzt nur voraus, dass ein Versicherter innerhalb von 24 Stunden aus einem Krankenhaus entlassen und in ein anderes aufgenommen wurde

B 1 KR 8/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 27.10.2020

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