Markiert: Rückverlegung

Der Wortlaut von § 1 Abs 1 Satz 4 FPV (2013) knüpfe nicht an den allgemeinen Sprachgebrauch der Verlegung an, vielmehr werde der Begriff der Verlegung hier legal definiert und allein an ein eindeutig definiertes zeitliches Moment geknüpft

B 1 KR 12/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2020

Bundessozialgericht

Bei zerebraler Einblutung mit Verlegung zur dekompressiven Hemikraniektomie (5-012.0) und anschließender Rückverlegung, handelt es sich nicht um eine Verbringungsleistung i. S § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG

L 1 KR 381/15 | Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom  09.02.2017 rechtskräftig