Markiert: Verlegungsabschlag

Der Wortlaut von § 1 Abs 1 Satz 4 FPV (2013) knüpfe nicht an den allgemeinen Sprachgebrauch der Verlegung an, vielmehr werde der Begriff der Verlegung hier legal definiert und allein an ein eindeutig definiertes zeitliches Moment geknüpft

B 1 KR 12/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2020

Eine Verlegung im Sinne der Fallpauschalenvereinbarung 2013 kann nur dann vorliegen, wenn ein Patient auf Veranlassung des Krankenhauses, das ihn stationär behandelt hat, in einem anderen Krankenhaus stationär aufgenommen wird. (hier innerhalb 24 Stunden)

 L 4 KR 215/17  | Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 11.04.2019