Kein Verlegungsabschlag bei Wechsel von teilstationärer zu stationärer Behandlung
B 1 KR 27/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 14.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Das BSG stellt klar, dass bei einem Wechsel eines Patienten von einer teilstationären Behandlung in eine vollstationäre Behandlung kein Verlegungsabschlag fällig wird…




