Markiert: Schwellenwert

Aus der zur Bildung des Schwellenwerts in Fußnote 8 zu ZE2014-98 gewählten Formulierung “ …Summe der …angefallenen Beträge.“ ergebe sich zwanglos, dass die tatsächlich für die Gabe der Blutgerinnungsfaktoren aufgewendeten Kosten zu addieren sind

L 5 KR 875/18 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.2019 rechtskräftig