Kaysers Consilium

Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund für Fallzusammenführungen bei Wiederaufnahme

„In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen
ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des
Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig.“

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