„In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen
ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des
Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig.“
Kaysers Consilium (PDF, 337 kB)
Zu L 5 KR 212/21 sind aktuell 2 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Bundessozialgericht / DRG / Landessozialgericht / Recht / Sozialgericht
von Christopher Wnuck · Published 02.06.2023
„In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen
ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des
Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig.“
Kaysers Consilium (PDF, 337 kB)
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