Aktuelle Kennzahlen nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung verfügbar
Benchmarking InEK PEPP Psych-Krankenhausvergleich Psychiatrie Psychosomatik
Zu Psych-Krankenhausvergleich sind aktuell 15 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Aktuelle Kennzahlen nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung verfügbar
Leistungs- und Strukturdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung bundesweit abrufbar
Die Daten für den Vereinbarungszeitraum 2023 stehen seit dem 30. Juni 2025 bundesweit sowie länderspezifisch zum Download bereit
InEK (RAR, 727 kB)
Leistungskennzahlen des Vereinbarungszeitraums 2022
InEK (RAR, 775 kB)
Daten für den Vereinbarungszeitraum 2022 ab sofort bundesweit verfügbar
InEK hat bekannt gegeben, dass die Vergleichsdaten gemäß § 6 der Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2022 ab sofort verfügbar sind.
Neben der detaillierten Darstellung für registrierte Nutzer des leistungsbezogenen Vergleichs werden die wesentlichen Leistungen und Kennzahlen für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2020
Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2019 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung
Neben der detaillierten Darstellung für registrierte Nutzer des leistungsbezogenen Vergleichs werden die wesentlichen Leistungen und Kennzahlen für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2018 stehen ab sofort zum Download zur Verfügung
Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2018 stehen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland beim InEK zum Download
Bereits am 01.04.2019 ist die Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung in Kraft getreten. Sie regelt die Einzelheiten zum sogenannten „leistungsbezogenen Vergleich“ nach § 4 BPflV
Ab sofort steht Ihnen im InEK-Datenportal die Erfassung der für den Psych-Krankenhausvergleich erforderlichen Daten zur Verfügung.
Die Vereinbarung sowie erste Informationen zur Erfassung der für den Psych-Krankenhausvergleich erforderlichen Daten im InEK-Datenportal steht ab sofort zur Verfügung