Fixkostendegressionsabschlag im Fokus: Berechnung und Fallstricke

Ein Leitfaden für Controller in der Krankenhausfinanzierung

Die Einführung des Fixkostendegressionsabschlags (FDA) im Rahmen des deutschen DRG-Systems hat zu zahlreichen Diskussionen und Unsicherheiten in der Praxis geführt. Dieser Artikel beleuchtet die Grundlagen, Berechnungslogik und typische Herausforderungen bei der Umsetzung und richtet sich an Medizincontroller, die mit der Steuerung und Optimierung der Krankenhausfinanzierung betraut sind.

Hintergrund: Was ist der Fixkostendegressionsabschlag?

Der FDA ist ein Instrument des Krankenhausentgeltgesetzes (§ 4 Abs. 2 KHEntgG), das verhindern soll, dass Mehrleistungen eines Krankenhauses vollständig vergütet werden. Ziel ist es, den Anreiz zur Erhöhung der Fallzahlen auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen, da zusätzliche Fälle tendenziell weniger fixkostenintensiv sind.

Im Kern wird ein Abschlag in Höhe von 35% auf die Vergütung fixkostenbasierter Mehrleistungen erhoben. Der verbleibende Anteil von 65% wird dem Krankenhaus erstattet. Die Berechnungsbasis bildet dabei stets der aktuelle Landesbasisfallwert.

FDA-Berechnung: Ein Praxisbeispiel

Zur Veranschaulichung nehmen wir folgendes Szenario an:

  • Ein Krankenhaus plant für 2024 eine Mehrleistung von 100 Casemixpunkten.
  • Der Landesbasisfallwert beträgt:
    • 2024: 4.000 €
    • 2025: 4.500 €
    • 2026: 5.000 €

Die FDA-Berechnung erfolgt wie folgt:

  • 2024: 0.35 × 4000 × 100 = 140.000
  • 2025: 0.35 × 4500 × 100 = 157.500
  • 2026: 0.35 × 5000 × 100 = 175.000

Hinweis: Der Abschlag passt sich jährlich an den Landesbasisfallwert an, was Controller bei der Planung berücksichtigen müssen.

Herausforderungen bei Minder- und Mehrleistungen

1. Minderleistungen:

Was passiert, wenn die geplante Mehrleistung von 100 Punkten nicht erreicht wird?
Beispielsweise erbringt das Krankenhaus 2024 nur 50 Punkte.

  • Der FDA für 2024 wird entsprechend reduziert:
    0.35 × 4000 × 50 = 70.000

Jedoch bleibt die Berechnungsgrundlage für 2025 und 2026 bei den ursprünglich vereinbarten 100 Punkten, da der FDA über drei Jahre hinweg gilt. Gleichzeitig entsteht ein Mindererlös, der möglicherweise durch einen Mindererlösausgleich kompensiert wird.

2. Mehrleistungen:

Übersteigen die erbrachten Punkte die Planung (z. B. 150 statt 100 Punkte), greift ein Mehrerlösausgleich:

  • Auf die zusätzlichen 50 Punkte wird ein FDA in Höhe von 35% angewendet:
    0.35 × 4000 × 50 = 70.000
  • Das Krankenhaus erhält 65% der zusätzlichen Vergütung:
    0.65 × 4000 × 50 = 130.000

Strategische Überlegungen für Controller

  1. Langfristige Planung:
    Veränderungen des Landesbasisfallwertes sollten bei der Mehrleistungsvereinbarung berücksichtigt werden, da sie direkte Auswirkungen auf den FDA haben.
  2. Risikomanagement bei Minder- und Mehrleistungen:
    Mindererlös- und Mehrerlösausgleiche bieten Spielraum, können jedoch je nach vertraglicher Regelung finanzielle Risiken bergen. Eine enge Abstimmung mit den Kostenträgern ist essenziell.
  3. Leistungssteuerung:
    Controller sollten frühzeitig prüfen, ob die geplante Mehrleistung realistisch umsetzbar ist, um Abschläge oder Erlösausfälle zu minimieren.
  4. Datenbasierte Analysen:
    Eine regelmäßige Überwachung der Fallzahlen, Casemixpunkte und der Leistungserbringung im Vergleich zur Planung ist unverzichtbar, um rechtzeitig gegensteuern zu können.

Fazit

Der Fixkostendegressionsabschlag ist ein komplexes Instrument mit erheblichem Einfluss auf die Krankenhausfinanzierung. Eine präzise Planung, ein Verständnis der Berechnungslogik und eine strategische Herangehensweise bei Minder- und Mehrleistungen sind essenziell, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Controller sollten diese Herausforderungen proaktiv angehen und die FDA-Mechanismen fest in ihre Planungs- und Steuerungsprozesse integrieren.