KHEntgG Änderung i.R des KHVVG: Strahlentherapie von allgemeinen Krankenhausleistungen ausgenommen

Mit einer Änderung des KHEntgG durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde klargestellt, dass strahlentherapeutische Leistungen, die von Dritten erbracht werden, nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.

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