Eine Verlegung im Sinne der Fallpauschalenvereinbarung 2013 kann nur dann vorliegen, wenn ein Patient auf Veranlassung des Krankenhauses, das ihn stationär behandelt hat, in einem anderen Krankenhaus stationär aufgenommen wird. (hier innerhalb 24 Stunden)

 L 4 KR 215/17  | Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 11.04.2019