Markiert: Rechnungskorrekturverbot

Das Nachmelden eines Zusatzentgeltes (hier: ZE106.13 Selektive Embolisation mit Metallspiralen) ist i.R des Rechnungskorrekturverbotes unzulässig

S 7 KR 767/23 | Sozialgericht München, Urteil vom 21.11.2023

Das MDK-Reformgesetz mit allen nachfolgenden Änderungen

In der Fassung des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite