S 7 KR 767/23 | Sozialgericht München, Beschluss vom 21.11.2023 – Kommentar BDO Legal
Thema: Kodierrevision Krankenhausabrechnung PrüfvV Rechnungskorrekturverbot S 7 KR 767/23 Zusatzentgelte
S 7 KR 767/23 | Sozialgericht München, Beschluss vom 21.11.2023 – Kommentar BDO Legal
Medizincontrolling unter Druck: Der Spagat zwischen schneller Rechnungsstellung und richtiger Kodierung gehört – spätestens seit dem MDK-Reformgesetz – zum Alltag der Klinken.
Die Corona-Pandemie hat in Teilen zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung des MDK-Reformgesetzes geführt, so etwa auch beim Rechnungskorrekturverbot.
Ziel der Kodierrevision unter TARPSY ist es, die Qualität der Kodierung in den Spitälern zu beurteilen und die Resultate in einem Bericht festzuhalten.
Pressemitteilung des BMG und Zusammenfassung der Neuregelungen in der MDK-Abrechnungsprüfung und Änderungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz, sowie Download des Gesetzesentwurf
Das Unternehmen „Die DRG“ und Ralf Römer waren Gesprächsthema bei dem 18. Nationalen DRG Forum in Berlin
Bei der Frage nach möglichen Rechnungsänderungen hat die PrüfvV für Verunsicherung gesorgt . Dürfen Änderungen nach dem MDK-Gutachten noch umgesetzt werden, oder nicht?
Eine Kodierrevision gibt Aufschluss darüber, wie gut Ihre Klinik bzw. Ihre Fachabteilung die Arbeit in Form wirtschaftlich nutzbarer Daten abbildet