Ergänzungsvereinbarung zum Nachtrag zu Anlage 5 Abbildung des erhöhten Pflegeentgeltwertes für Überliegerfälle über den 01.04.2020
Thema: § 301 SGB V Ergänzungsvereinbarung Fortschreibung Pflegeentgelt Pflegeentgeltwert
Ergänzungsvereinbarung zum Nachtrag zu Anlage 5 Abbildung des erhöhten Pflegeentgeltwertes für Überliegerfälle über den 01.04.2020
in Verbindung mit dem ab 1.4.2020 geänderten Pflegeentgeltbetrag in der Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V
Die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes fasst Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk zusammen
Das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ soll zur finanziellen und wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser führen
Ein Wegbrechen von Krankenhauskapazitäten aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten würde die Bewältigung der Corona-Pandemie erheblich erschweren
Download: DKG (PDF, 365KB)
Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 19/13547)
Pressemitteilung des BMG und Zusammenfassung der Neuregelungen in der MDK-Abrechnungsprüfung und Änderungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz, sowie Download des Gesetzesentwurf
Vor der Pflegefinanzierung droht die Zahlungsunfähigkeit
Die Vertragsparteien haben eine Vereinbarung von Grundsätzen für die Systementwicklung 2020 geschlossen, die Vorgaben für die Kalkulation des G-DRG-Katalogs ohne Pflegepersonalkosten (aG-DRG-Katalog), zur Ausgestaltung des...
Statt 100 Euro soll es 130 Euro je vollstationärem Belegungstag betragen, je teilstationärem Belegungstag 65 Euro statt 50 Euro