Krankenhäuser mit ATMP-Zulassung können sich rückwirkend die Erstattung für 2025 sichern
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Krankenhäuser mit ATMP-Zulassung können sich rückwirkend die Erstattung für 2025 sichern
Start am 1. Juli 2025 mit 93 Experten für klinische Prüfungen
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft
G-BA (PDF, 718 kB)
Ergänzungen und Anpassungen der Kodierungen für CAR-T-Zelltherapien und Gentherapeutika
G-BA (PDF, 188 kB)
L 4 KR 1374/23 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2024
Beschluss vom 15. Juni 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Beschluss vom 6. Oktober 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Der Beschluss vom 5. Mai 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 14. Juni 2022 in Kraft
G-BA (PDF, 656 kB)
Für die qualitätssichernden Mindestanforderungen bei der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) gilt nun die neue „Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung...
Ab sofort können NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für neue Methoden, die die Abgabe von Arzneimitteln für neuartige Therapien im Sinne von §...
Nur Krankenhäuser und Praxen, die die Mindestanforderungen erfüllen, dürfen die ATMP mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.