Thema: ZE126

Zusatzentgelt ZE126: Für die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation dürfen Knorpelzellaufbereitungen verwendet werden, die entweder als Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products [ATMP]) zugelassen oder gemäß § 4b AMG genehmigt worden sind

L 4 KR 1374/23 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2024

Aktuelle rechtliche Anforderungen für die Erstattung des Zusatzentgelts 126 für die autologe matrixinduzierte Chondrozytentransplantation

Schon seit Jahren begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Fälle, bei denen eine matrixinduzierte Chondrozytentransplantation durchgeführt wird, im Hinblick auf die Erstattung des Zusatzentgelts 126...

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Die Abrechnung des Zusatzentgelt ZE126 autogene/autologe matrixinduzierte Chondrozytentransplantation kann bei Dokumentationsmängeln verwehrt bleiben

L 1 KR 472/17 | Hessisches Landessozialgericht, 25.10.2019 rechtskräftig – Urteilsbegründung