BMG beruft Mitglieder für neue Spezialisierte Ethik-Kommission

Start am 1. Juli 2025 mit 93 Experten für klinische Prüfungen

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Abstimmung mit dem Forschungsministerium und den Ländern die Mitglieder der neuen Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren berufen. Das interdisziplinäre Gremium mit 93 Teilnehmern nimmt am 1. Juli 2025 seine Arbeit für eine fünfjährige Amtszeit auf.

Die Kommission wurde durch das Medizinforschungsgesetz geschaffen und bewertet ethische, wissenschaftliche und rechtliche Aspekte klinischer Prüfungen von Arzneimitteln am Menschen. Besondere Zuständigkeit besteht für neuartige Therapien (ATMP), Erstanwendungen am Menschen, therapiebegleitende Diagnostika, Arzneimittel mit Notfallrelevanz und Masterprotokoll-Studien. Sie ergänzt die bestehenden Ethik-Kommissionen nach Landesrecht. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und unabhängig.