DGHO: Fristgerechte NUB-Anträge für neue ATMP-Therapien

CAR-T-Zelltherapie Obe-Cel und Gentherapien rücken in den Fokus der Krankenhausfinanzierung 2026

Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) weist auf die Frist für NUB-Anträge zum 30. April 2026 hin. Hintergrund sind neue Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP), darunter die CAR-T-Zelltherapie Obecabtagene-autoleucel (Obe-Cel) sowie ein erwartetes Gentherapeutikum in der Uroonkologie. Wie die Fachgesellschaft mitteilt, ist eine zeitgerechte Antragstellung entscheidend für eine mögliche Vergütung im Rahmen des NUB-Systems im Jahr 2026.

Mit der zunehmenden Markteinführung innovativer Zell- und Gentherapien gewinnt das NUB-Verfahren (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) im stationären Bereich weiter an Bedeutung für die Krankenhausfinanzierung. Die DGHO erinnert in einer aktuellen Mitteilung daran, dass für bestimmte Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) neben dem regulären Stichtag am 31. Oktober inzwischen auch ein zusätzlicher Antragstermin zum 30. April vorgesehen ist.

Im Mittelpunkt der aktuellen Hinweise steht insbesondere die CAR-T-Zelltherapie Obecabtagene-autoleucel (Obe-Cel), die seit Mitte 2025 zugelassen ist. Für Krankenhäuser, die die Anforderungen der G-BA-Richtlinie zur Qualitätssicherung bei ATMP erfüllen und perspektivisch CAR-T-Therapien anbieten, kann eine erneute oder ergänzende NUB-Anfrage erforderlich sein. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen, die im Oktober 2025 keinen Antrag für Obe-Cel gestellt haben.

Nach Angaben der DGHO reicht für viele bereits aktive CAR-T-Zentren jedoch die im Herbst 2025 eingereichte NUB-Anfrage aus, um eine Vergütung im gesamten Kalenderjahr 2026 zu sichern. Die aktuelle Frist zum 30. April 2026 richtet sich demnach vor allem an neu hinzugekommene oder noch nicht berücksichtigte Leistungserbringer.

Zusätzlich verweist die Fachgesellschaft auf eine bevorstehende Zulassung eines weiteren ATMP im uroonkologischen Bereich. Dabei handelt es sich um Nadofaragene firadenovec, ein gentherapeutisches Verfahren zur Behandlung des Urothelkarzinoms. Für dieses Präparat liegt derzeit noch keine abschließende Einordnung in der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Dennoch empfiehlt die DGHO bereits jetzt, entsprechende NUB-Anträge durch spezialisierte Zentren vorzubereiten.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entscheidet über die eingereichten NUB-Anfragen in der Regel bis Ende Juni des jeweiligen Jahres. Eine positive Bewertung ermöglicht Krankenhäusern die Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Entgelts, sofern die Leistung im Folgejahr erbracht wird. Damit bleibt das Verfahren ein zentraler Baustein zur Finanzierung hochinnovativer, kostenintensiver Therapien außerhalb der regulären DRG-Systematik.

Die DGHO betont zudem die Bedeutung frühzeitiger Abstimmungen mit den Budgetverhandlungspartnern der Krankenkassen. Gerade bei ATMP mit hohen Einzelfallkosten sei eine enge koordinative Vorbereitung essenziell, um spätere Finanzierungslücken zu vermeiden und die Versorgungssicherheit sicherzustellen.

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