Universitätsklinikum Dresden und Klinikum Chemnitz stärken Kooperation und setzen Maßstäbe für onkologische Spitzenversorgung
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Zu Stammzelltransplantation sind aktuell 39 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Universitätsklinikum Dresden und Klinikum Chemnitz stärken Kooperation und setzen Maßstäbe für onkologische Spitzenversorgung
ExCellThera und Cordex Biologics sichern vorübergehende Zusatzvergütung für innovative Stammzelltherapie
Leistungen aus der Transplantationsmedizin vom Fixkostendegressionsabschlag ausgenommen
InEK (PDF, 129 kB)
Konkurrentenklage eines Krankenhauses bleibt erfolglos – Ausnahmegenehmigung betrifft keine belastende Auswahlentscheidung
Landessozialgericht Baden-Württemberg
Pressemitteilung
Klinikum prüfe rechtliche Schritte. Auch das Land Baden-Württemberg zieht in Erwägung, gegen die Entscheidung vorzugehen.
S 5 KR 3791/25 ER | Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2025 – Pressemitteilung
IQTIG soll Wirkung der Mindestmengenregelung für allogene und autologe Stammzelltransplantationen prüfen
G-BA (PDF, 266 kB)
Überblick über alle Kliniken, die im Jahr 2024 Eingriffe in den neun mindestmengenrelevanten Bereichen durchführen dürfen.
Herausgeber: medhochzwei Verlag; 21. Aufl. Edition (29. Januar 2024)
Version 02: Aktualisierung der Gültigkeiten der OPS-Kodes für den Leistungsbereich „Stammzelltransplantation“.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember eine neue Mindestmengenregelung bei der hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSZT) verabschiedet.
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft
G-BA (PDF, 297 kB)
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft
G-BA (PDF, 291 kB)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Mindestmenge für Stammzelltransplantationen angepasst:
Herausgeber: medhochzwei Verlag; 20. Auflage (10. März 2023)