Version 02: Aktualisierung der Gültigkeiten der OPS-Kodes für den Leistungsbereich „Stammzelltransplantation“.
Thema: IQITGMindestmengenQualitätssicherungSpezifikationenStammzelltransplantation
Version 02: Aktualisierung der Gültigkeiten der OPS-Kodes für den Leistungsbereich „Stammzelltransplantation“.
Überblick über alle Kliniken, die in den vergangenen Jahren Eingriffe in den sieben mindestmengenrelevanten Bereichen durchführen durften
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember eine neue Mindestmengenregelung bei der hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSZT) verabschiedet.
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Mindestmenge für Stammzelltransplantationen angepasst:
Herausgeber: medhochzwei Verlag; 20. Auflage (10. März 2023)
Der Beschluss vom 18. August 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. November 2022 in Kraft.
Überblick über alle Kliniken, die in den vergangenen Jahren Eingriffe in den sieben mindestmengenrelevanten Bereichen durchführen durften
Der neue DGHO Kodierleitfaden ist im Januar 2022 erschienen.
Herausgeber: medhochzwei Verlag GmbH; 19. Aufl. Edition (24. Februar 2022)
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. August 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.
Beschluss vom 17. Juni 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Katalog der Prozeduren und Leistungen in der OPS Version 2021