IQTIG soll Wirkung der Mindestmengenregelung für allogene und autologe Stammzelltransplantationen prüfen
G-BA (PDF, 266 kB)
IQTIG soll Wirkung der Mindestmengenregelung für allogene und autologe Stammzelltransplantationen prüfen
G-BA (PDF, 266 kB)
Überblick über alle Kliniken, die im Jahr 2024 Eingriffe in den neun mindestmengenrelevanten Bereichen durchführen dürfen.
Herausgeber: medhochzwei Verlag; 21. Aufl. Edition (29. Januar 2024)
Version 02: Aktualisierung der Gültigkeiten der OPS-Kodes für den Leistungsbereich „Stammzelltransplantation“.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember eine neue Mindestmengenregelung bei der hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSZT) verabschiedet.
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft
G-BA (PDF, 297 kB)
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft
G-BA (PDF, 291 kB)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Mindestmenge für Stammzelltransplantationen angepasst:
Herausgeber: medhochzwei Verlag; 20. Auflage (10. März 2023)
Der Beschluss vom 18. August 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. November 2022 in Kraft.
G-BA (PDF, 172 kB)
Überblick über alle Kliniken, die in den vergangenen Jahren Eingriffe in den sieben mindestmengenrelevanten Bereichen durchführen durften
Der neue DGHO Kodierleitfaden ist im Januar 2022 erschienen.
Herausgeber: medhochzwei Verlag GmbH; 19. Aufl. Edition (24. Februar 2022)
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. August 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.